Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Hyla-Reinigungssystemen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Hyla-Geräte und Zubehör, die zwischen dem Schell-Wald Hausmeister Service (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Webseite https://schell-wald-mieten.de/ geschlossen werden. (2) Vertragspartner ist: Schell-Wald Hausmeister Service, Neugasse 12, 56843 Lötzbeuren, anfrage@schell-wald-mieten.de
§ 2 Vertragsabschluss und Reservierung (1) Die Online-Darstellung der Mietgegenstände ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage. (2) Der Mieter gibt durch Abschluss des Online-Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. (3) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Vermieters in Textform (E-Mail) und den rechtzeitigen Eingang der Vorkasse-Zahlung zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen (Vorkasse) (1) Für die Vermietung gilt das Prinzip der Vorkasse. Der vollständige Mietpreis (inkl. etwaiger Lieferkosten) ist unmittelbar nach der Buchung zu zahlen. (2) Die Reservierung des Geräts für den gewünschten Zeitraum wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang verbindlich. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen kein Zahlungseingang, ist der Vermieter berechtigt, den Zeitraum für andere Kunden freizugeben.
§ 4 Abholung, Lieferung und Lieferkosten (1) Grundsätzlich ist der Mietgegenstand vom Mieter am Sitz des Vermieters abzuholen und dort wieder zurückzugeben. (2) Auf Wunsch des Mieters kann eine Lieferung und Abholung durch den Vermieter vereinbart werden. (3) Bei einer Lieferung fallen zusätzliche Lieferkosten an. Diese berechnen sich nach der Entfernung zwischen dem Standort des Vermieters und dem Lieferort. Die genauen Kosten werden dem Mieter im Rahmen des Buchungsvorgangs oder auf separate Anfrage mitgeteilt. (4) Eine Kopie des Ausweises des Mieters muss vor Beginn vorgelegt werden.
§ 5 Kaution (1) Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu hinterlegen. Diese ist vorab zu überweisen oder spätestens bei Übergabe des Geräts zu leisten. (2) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Geräts innerhalb von 3 Werktagen zurückerstattet, sofern keine Schäden, Verluste oder starken Verschmutzungen vorliegen.
§ 6 Nutzung des Hyla-Systems & Pflichten des Mieters (1) Der Mieter bestätigt, das Gerät nur gemäß der Bedienungsanleitung und einer ggf. erfolgten Einweisung zu nutzen. (2) Besondere Pflichten:
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Das Gerät darf niemals ohne die vorgeschriebene Wassermenge betrieben werden.
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Das Stromkabel ist vor der Benutzung immer vollständig aus dem Gerät auszuziehen. Das Trennen vom Stromnetz darf nur durch Ziehen am Stecker erfolgen; das Ziehen am Kabel ist untersagt.
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Es ist streng untersagt, den HYLA zum Aufsaugen von Baustoffen (z. B. Bauschutt, mineralhaltiger Staub, Gips, Holzstaub), Asche, Katzenstreu oder Steinchen zu verwenden, da dies das System verstopft und den Motor beschädigt.
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Das Gerät muss während des Betriebs stets waagerecht stehen und darf nicht gekippt oder ruckartig bewegt werden, um das Eindringen von Wasser in den Motorkopf zu verhindern.
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Es dürfen nur vom Vermieter freigegebene Zusatzstoffe (Düfte/Reiniger) verwendet werden.
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Der Mieter hat das Gerät vor Überlastung und unsachgemäßer Handhabung zu schützen.
(3) Eine gewerbliche Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
§ 7 Mietzeit und Rückgabe (1) Die Mietzeit ist verbindlich. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben bzw. für die Abholung bereitzustellen. (2) Bei verspäteter Rückgabe oder Verzug bei der Abholung durch Verschulden des Mieters wird pro angefangenem Tag die reguläre Tagesmiete nachberechnet. (3) Das Gerät muss im gereinigten Zustand zurückgegeben werden (insbesondere entleerter und gespülter Wasserbehälter). Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 30,00 € fällig.
§ 8 Haftung für Schäden (1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Bedienung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. (2) Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes. (3) In der Regel werden Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Mieters abgedeckt. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden umgehend seiner Versicherung zu melden. Sollte die Haftpflichtversicherung des Mieters den entstandenen Schaden nicht oder nur teilweise regulieren, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 Euro pro Schadensfall. Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt hiervon unberührt, sofern die Ablehnung der Versicherung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters beruht. (4) Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Stornierungsbedingungen Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis 24 h vor der Terminbuchung möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen müssen wir den Buchungsbetrag einbehalten.
§ 10 Widerrufsrecht Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Details hierzu entnehmen Sie bitte der separaten Widerrufsbelehrung auf unserer Webseite.
§ 11 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.
